ELEKTRONISCHER KASSENBON: REVOLUTION FÜR DEN HANDEL
Das Ende der Papierflut kommt – mit dem elektronischen Kassenbon!
Mit dem Start der Bonpflicht entdecken immer mehr Unternehmen, dass es digitale Alternativen zum Papierbeleg gibt. In Zusammenarbeit mit Start-ups bekommt die mittelständisch geprägte Branche so einen Innovationsschub.
Dieser Text ist zuerst im Handelsblatt erschienen.
Kassenzettel an Wäscheleinen, Kassenzettel als Haufen in gut einsehbaren Schaufenstern, Kassenzettel als sich durch den Raum schlängelnde Kette: In den sozialen Medien häufen sich seit dem Jahreswechsel die Bilder, mit denen gegen die seit Jahresbeginn geltende „Bonpflicht“ protestiert werden soll.
An vorderster Front finden sich vor allem Bäcker, die nun gezwungen sind, auch Centbeträge zu quittieren. Beliebt ist es deshalb unter Händlern auch, in den Filialen Schilder aufzustellen, auf denen die Kunden aufgefordert werden, die Kassenbons zu sammeln und beim örtlichen Finanzamt in den Briefkasten zu werfen.
Der Protest ist medienwirksam und findet viel Applaus auch bei den Kunden. Die Händler bringt das aber nicht wirklich weiter. Deshalb suchen nun immer mehr Mittelständler nach technischen Lösungen, durch die sich das Drucken von Kassenbons vermeiden lässt. Und viele von ihnen erzielen auf diese Weise einen Innovationsgewinn, der ihnen auf Dauer einen Vorsprung vor der Konkurrenz bieten kann.
So etwa die Bäckerei Dördelmann aus dem westfälischen Hamm. Philipp Dördelmann, Geschäftsführer in vierter Generation in dem Familienbetrieb, hielt sich nicht lange mit Klagen auf, sondern führte kurzerhand den elektronischen Kassenbon in den eigenen Filialen ein.
Das System ist simpel: Statt den Kassenbon auszudrucken, wird auf einem Display nach dem Kauf ein QR-Code angezeigt. Jeder Kunde kann die Kamera seines Smartphones darauf richten und bezieht auf diese Weise eine digitale Ausgabe seiner Quittung. Der Clou dabei: Selbst wenn der Kunde den Code nicht abscannt, ist der Bäcker nicht mehr verpflichtet, den Bon auszudrucken. „Für uns stellt das eine Vereinfachung dar“, freut sich Unternehmer Dördelmann.
Und dafür war er auch bereit, rund 2500 Euro in die entsprechende Softwarelösung des Start-ups Simply POS zu investieren. Denn der Verzicht auf den Ausdruck spart im Gegenzug bares Geld. Dördelmann rechnet vor: Bei etwa 120.000 Kunden und einer durchschnittlichen Bonlänge von 20 Zentimetern müssten seine 14 Filialen jeden Monat 24 Kilometer Bons drucken. Die Kosten dafür beziffert er auf jährlich rund 3300 Euro. Dieses Geld steckt er stattdessen in neue Technik.
Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug
Auf die gleiche Methode setzt die mittelständische Bäckereikette Merzenich mit rund 50 Filialen im Raum Köln. Auch sie hat die Gesetzesänderung genutzt, um gleich ihre Kassensysteme zu modernisieren. So kann dort jetzt nicht nur der elektronische Bon per QR-Code abgelesen werden. Das Unternehmen hat zugleich die Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung mittels Girocard oder Kreditkarte eingeführt.
Noch sind die beiden Mittelständler Pioniere, erst wenige Händler setzen auf solche Systeme. Dabei war lange absehbar, dass Handlungsbedarf besteht. Die neue „Verordnung zu Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“, wie die Kassensicherungsverordnung offiziell heißt, wurde bereits am 1. Juni 2017 im Bundestag verabschiedet.
Einen Monat später stimmte auch der Bundestag zu. Und seitdem war allen Händlern bekannt, dass sie ab dem 1. Januar 2020 bei jedem Verkauf einen Beleg ausstellen müssen.
Hintergrund ist, dass dem Staat jedes Jahr durch nicht gezahlte Umsatzsteuer ein Schaden in Milliardenhöhe entsteht. Das neue Gesetz soll das eindämmen – unter anderem durch die Pflicht, für jeden Verkauf einen Beleg auszustellen. Das Gesetz schreibt aber keinen Papierbon vor. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch ein elektronischer Beleg ausgegeben werden darf.
So hatten die Händler zweieinhalb Jahre Zeit, in ihren Geschäften eine praktikablere und auch umweltfreundlichere Lösung einzuführen als das heute in der Regel übliche Ausdrucken eines Thermobons, der im Grunde nur als Sondermüll entsorgt werden darf. Doch viele Mittelständler warteten erst mal ab. „Viele waren davon überzeugt, dass es noch kurz vor Inkrafttreten Ausnahmeregelungen geben würde“, sagt ein Brancheninsider. Aber die Hoffnung trog.
Eine der wenigen Handelsketten, die rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Verordnung ihren Kunden die Möglichkeit des E-Bons anbot, ist Rewe. Schon im Dezember führte das Unternehmen eine technische Lösung ein, die auf dem Payback-System basiert. Kunden, die Mitglied des Bonusprogramms sind und ein Rewe-Kundenkonto eingerichtet haben, können sich den Beleg als E-Mail schicken lassen. Dadurch entfällt der Ausdruck auf Papier.