Wirtschaftsförderung durch Digitalisierung
Vom Stabilitätsgesetz zur Förder-App
Am 10. Mai 1967 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“.
Nach den Wirtschaftswunderjahren war 1966 bis 1967 die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland zum ersten Mal wieder gestiegen (von 0,7 auf 2,1 Prozent). Die Bundesrepublik erlebte mit der zunehmenden Zahl an Arbeitslosen und Kurzarbeitern, steigenden Preisen und einem vergleichsweise geringeren Lohnzuwachs zum ersten Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges Zeichen einer Rezession. Nach Einschätzung des 1963 eingerichteten Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung befand sich die Wirtschaft seit Mitte 1965 in einem konjunkturellen Abschwung. Die Haushaltslage war angespannt, und der Abbau von Subventionen und Einschnitte in der Sozialpolitik waren notwendig geworden. Uneinigkeiten über den Bundeshaushalt führten im Oktober 1966 zum Bruch des christlich-liberalen Regierungsbündnisses unter Bundeskanzler Ludwig Erhard, Nach seinem Rücktritt übernahm am 1. Dezember 1966 zum ersten Mal eine Große Koalition von CDU/CSU und SPD die Regierungsarbeit.
Mit dem Regierungswechsel kam auch eine Wende in der Wirtschaftspolitik. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger hatte in seiner Regierungserklärung am 13. Dezember 1966 eine expansive und stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik als „Gebot der Stunde“ angekündigt. Mit Konjunkturprogrammen und dem Stabilitätsgesetz sollte die anhaltende Wirtschaftskrise überwunden werden. Der neue Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Karl Schiller (SPD) propagierte eine „aufgeklärte Marktwirtschaft“ auf der Basis einer Kombination von Wettbewerb und Globalsteuerung.
Noch heute basiert die Förderung von Unternehmen auf Paragraf 12 des Stabilitätsgesetzes. Ziel: Die Erhaltung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen, der Anpassung von Betrieben oder Wirtschaftszweigen an neue Bedingungen, und der Förderung des Produktivitätsfortschritts, und des Wachstums von Betrieben oder Wirtschaftszweigen, insbesondere durch Entwicklung neuer Produktionsmethoden und -richtungen. Ergänzend gibt es noch Paragraf 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO), Artikel 104a Grundgesetz, sowie EU-Richtlinien, Verordnungen und Gesetze aus Deutschland und der Europäischen Union. Schon an dieser Aufzählung erkennt man, welche Schwierigkeiten Entscheider in kleinen und mittelständischen Unternehmen haben, an die richtige Stelle für Fördermittel zu gelangen, etwa bei der Investition in digitale Technologien. Staatliche Programme übernehmen teilweise bis zu 70 Prozent der anfallenden Kosten.
Ob man förderfähig ist und welche Förderprogramme in Frage kommen, zeigt ein Quick-Check, den wir im #DigitalXStudio vorstellen.