
Dr. Conrad Dreier
Dr. Conrad Dreier ist der Gründer und Geschäftsführer der Plattform SKYNOPOLY, die er neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar gegründet hat.
SKYNOPOLY erwirbt exklusiv von Grundstückseigentümern (insbesondere von solchen mit Wohngrundstücken) Überflugrechte für Logistikdrohnen, um diese künftig gegenüber kommerziellen Betreibern von Logistikdrohnenflotten zu vermarkten. Die dadurch erzielten Erlöse werden mit den teilnehmenden Grundstückseigentümern geteilt.
Focus Topics
Die Focus Topics bilden den thematischen Kern der DIGITAL X Focus Edition AI – mit klarem Blick auf die Chancen und die relevanten Herausforderungen für Unternehmen: Digital Business und Künstliche Intelligenz. Der Fokus des Speakers ist:
Über den Speaker
SKYNOPOLY erwirbt exklusiv von Grundstückseigentümern (insbesondere von solchen mit Wohngrundstücken) Überflugrechte für Logistikdrohnen, um diese künftig gegenüber kommerziellen Betreibern von Logistikdrohnenflotten zu vermarkten. Die dadurch erzielten Erlöse werden mit den teilnehmenden Grundstückseigentümern geteilt.
SKYNOPOLY fördert somit die politische und gesellschaftliche Akzeptanz des kommerziellen Drohneneinsatzes in Deutschland und versteht sich dabei als Vermittler zwischen den gegenläufigen Interessen der (künftigen) kommerziellen Drohnenflottenbetreiber und der Eigentümer der überflogenen Grundstücke mit der Folge, dass das bestehende Spannungsverhältnis (Liberalisierung des Überfluges vs. Überflugverbot) im Sinne aller Stakeholder aufgelöst wird.
SKYNOPOLY hat bereits eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzielt (u. a. Bild, Business Insider, Handelsblatt, T-Online, FAZ). Zugleich nehmen bundesweit tausende private Grundstückseigentümer teil. So konnte SKYNOPOLY zuletzt sogar Oliver Kahn nicht nur als Kunden, sondern auch als Markenbotschafter gewinnen.
Im Hinblick auf die die Fortschritte von Amazon, DroneUp, Zipline, Wing und Manna bei der sog. Drone Delivery nimmt auch die Thematik der Überflugrechte immer weiter Fahrt auf. So fielen diverse Pilotprojekte nicht zuletzt deshalb durchwachsen aus, weil es an der Erlaubnis fehlte, über bewohnte Gebiete fliegen zu dürfen